HmbKHVO
Die Verordnung zur Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Kommunikationshilfenverordnung, KHV) legt fest, dass Träger der öffentlichen Gewalt im Verwaltungsverfahren auf Wunsch der Berechtigten im notwendigen Umfang die Übersetzung durch Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher sicherzustellen oder auch für die Verständigung mit anderen geeigneten Kommunikationshilfen zu sorgen haben. Die Verordnung enthält Regelungen zur Bereitstellung, Grundsätze für eine angemessene Vergütung oder Erstattung der Aufwendungen sowie Hinweise zur Bestellung von Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetschern durch die Behörden.
Nach der Hamburgische Kommunikationshilfeverordnung gelten folgende Regeln, die Sie unten als PDF-Format herunterladen können!
Erläuterung zur
Verordnung zur Verwendung von Gebärdensprache



